Berufsgenossenschaft

Kostenübernahme

Durch Unfallversicherungsträger (BG / DGUV / UKB … )

Die Unfallversicherungträger übernehmen in der Regel die Kosten für Erste Hilfe Lehrgänge. Bitte informiere dich
vorab bei Deinem Unfallversicherungsträger, für wie viele Teilnehmer/-innen eine Kostenübernahme gewährt wird.
Wichtig! Die Kostenübernahme ist nur mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular möglich.
Bitte wähle Deine Berufsgenossenschaft bzw Unfallkasse aus und folgen dem Link um Informationen zum
Kostenübernahmeverfahren zu erhalten.

BG BAU
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
BG ETEM
Energie Textil Electro Medienerzeugnisse
BGHM
Berufsgenossenschaft Holz and Metall
BGHW
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
BG RCI
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische industrie
VBG
Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
UK Nord
Unfallkasse Nord
BGW
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdient und Wohlfahrstspflege
UKB
Unfallkasse Berlin
UVB
Unfallversicherung Bund and Bahn
BGN
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe –BGN erste Hilfe
BG Verkehr
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
UK|FUK BB
Unfallkasse Brandenburg und feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg

Wieviele Ersthelfer Sind Erforderlich?

Nachstehende Tabelle gibt dir darüber Aufschluss, wieviele betriebliche Ersthelfer in einem Betrieb mindestens ausgebildet sein müssen.

Sind in Deinem Unternehmen ausreichend betriebliche Ersthelfer vorhanden? Nein oder nicht sicher?

Dann sprich Deinen Arbeitgeber doch einfach freundlich darauf an. Gerade in kleineren Betrieben ist den Arbeitsgebern oft nicht bewußt, dass Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer gesetzlich vorgeschrieben sind, die Lehrgänge aber für den Unternehmer absolut kostenfrei sind.

So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Und fachlich natürlich auch.

Mindestanzahl Betrieblicher Ersthelfer
2 bis 20 anwesende Versicherte in Unternehmen:
1 Ersthelfer
Mehr als 20 Versicherte in Unternehmen:

– Verwaltungs- und Handelsbetriebe:
5 % der anwesenden Versicherten,
– Sonstige Betriebe:
10 % der anwesenden Versicherten.

 Kita´s, Schulen, Sicherheitsdienst :
Jeder, der aktiv mit Menschen arbeitet !
Hochschulen:
10% der Beschäftigten

Lesen Sie § 26, DGUV Vorschrift 1 im Volltext.

Weiterführende Informationen

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